Bitte lesen Sie die Informationen in dieser Datei sorgf„ltig durch! Installation: ------------- Erzeugen Sie auf Ihrer Festplatte einen Ordner \FORMULA und kopieren Sie von der Originaldiskette die folgenden Dateien/Ordner hinein: FORMULA.PRG FORMULA.RSC \FORMELN Danach kopieren Sie entweder die Datei FONTS300.TOS oder FONTS360.TOS in den erzeugten Ordner, je nachdem, ob Sie die Ausgabe in 300 dpi (Laser,Tintenstrahler) oder 360 dpi (24-Nadler,Tintenstrahler) ben”tigen. Die in diesen Dateien enthaltenen Fonts sind gepackt und mssen zun„chst durch einen Doppelklick auf diese Datei entpackt werden. W„hrend des Entpackens erscheinen auf dem Bildschirm diverse Meldungen, die hier nicht weiter interessieren. Nach dem Vorgang sollten Sie auf Ihrer Festplatte einen Ordner Namens \FONTS haben, der eine Anzahl von Zeichens„tzen enth„lt. Die Datei FONTS300.TOS bzw. FONTS360.TOS kann nun gel”scht werden. Betrieb als Accessorie: ----------------------- Sie k”nnen FORMULA auch als Accessorie betreiben. Dazu muss die Datei FORMULA.PRG in FORMULA.ACC umbenannt werden und zusammen mit der Datei FORMULA.RSC auf die Boot-Partition Ihrer Festplatte kopiert werden. Wird FORMULA als Accessorie betrieben, kann mit dem Shortcut Control-G die erzeugte Grafik ber das XACC-Protokoll an eine Parallel laufende Textverarbeitung o.„. geschickt werden. Voraussetzung ist, dass die Textverarbeitung das XACC-Protokoll versteht. Speicherzuweisung: ------------------ In einigen F„llen kann es sinnvoll sein, FORMULA eine bestimmte Speichergr”sse zuzuweisen. Erzeugen Sie dazu mit einem ASCII-Editor eine Datei FORMULA.MEM, die auf derselben Ebene wie FORMULA.PRG stehen muss. Diese Datei enth„lt nur zwei Zahlen: die erste gibt an, wieviel Speicher in Bytes sich FORMULA maximal nehmen darf und die zweite, wieviel Bytes FORMULA mindestens frei lassen muss. Beide Zahlen werden durch ein Komma getrennt. Also z.B. 300000,10000 bedeutet, dass FORMULA sich vom vorhandenen Speicher maximal 300000 Bytes nimmt, aber mindestens 10000 noch frei l„sst. Purix Software, 1.5.1994